Die Aufgaben eines Kirchenvorstandes
Dem Kirchenvorstand (KV) obliegt - ebenso wie bei anderen Gemeinden - die Gemeindeleitung. Er trägt die Verantwortung für geistliche und verwaltungstechnische Entscheidungen. Ihm gehören neben den Hauptamtlichen Pfarrpersonen 12 ehrenamtliche Mitglieder an.
In den Kirchenvorstandssitzungen wird über alle anfallenden Fragen der Gemeindebereiche beraten: Über Angelegenheiten des Gottesdienstes, der Finanzen ebenso wie über Instandhaltung der gemeindeeigenen Gebäude, Personaleinstellungen, Hilfe bei sozialen Problemfällen und vieles mehr.
Vorbereitet werden die Themen und Beschlussvorschläge in kompetenten Ausschüssen, in denen auch fachkundige Gemeindemitglieder, die nicht dem Kirchenvorstand angehören, beratend mitwirken (Finanzausschuss, Entwicklungsausschuss, Musikausschuss, Bauausschuss, Diakonieausschuss, Personalausschuss, Jugendausschuss, Öffentlichkeitsausschuss und Gottesdienstausschuss).
Unsere Kirchenvorstandsmitglieder im Interview (Klick auf Bild zum Start)
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